Freitag, 30. Januar 2009

Aus gegebenem Anlass..

... und weil auch wir hier nicht gerne 20.000-Euro-Forderungen von irgendwelchen Münchner Winkeladvokaten bekommen wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass, wenn man sich als Geschäftsführer einer städtischen GmbH öffentlich der Fellatio hingibt und kurz darauf in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet wird, all dies in keinem - wenn auch nur kurzfristig zu überdenkendem - Zusammenhang stehen kann. Ganz sicher nicht. Ende der Durchsage.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Verstehe. Wie darf man sich sowas dann vorstellen?
Die Dame ist also blöd gestolpert und der Herr hat vergessen die Hose nach der Toilette wieder zu schließen. Die Dame hatte in der einen Hande ein Stück Sahnetorte und in der anderen eine Tasse Kaffe. Also musst sie sich im Fallen mit dem Mund irgendwo festhalten.
Und SCHWUPPS gerade in dem Moment schaut so ein Spitzel rüber, interpretiert die Geschichte falsch und rennt zur Zeitung.
Daraufhin wird der arme Mann dann durch die Stadt getrieben und muss schon in den Ruhestand, obwohl er gern noch 20 - 30 Jahre arbeiten wollte.

Und damit nicht genug. Kommt da auch noch so ein ungelernter Schreiberling und verdreht alles.

Aus diesem Blickwinkel habe ich das bis heute noch nicht gesehen.
Zugegeben. Wenn mir so viel Unrecht widerfährt würde ich auch klagen!

Anonym hat gesagt…

Schuld allein ist nur die Konkubine: sie hat ihn förmlich weggeblasen

Anonym hat gesagt…

Schuld allein ist nur die Konkubine:
sie hat ihn förmlich weggeblasen...

Aber wahrscheinlich hat die gerad keine 20 Mille locker