Sehr geehrte Damen und Herren,
alle meine Kommentierungen vom 15.05.2015 (Kopie siehe unten in dieser Mail) entsprechen der Wahrheit und/oder sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Alle Behauptungen des Beschwerdeführers Mario C. Sachs sind unwahr oder unterliegen unterschiedlicher Anschauung.
Insofern sind die beanstandeten Inhalte in meinem Blog weder mutmaßlich noch tatsächlich rechtswidrig. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie den betreffenden Blogpost ohne Prüfung und ohne Rechtsgrundlage entfernt haben.
Somit erweist sich die Löschung des Posts mutmaßlich als rechtswidrig.
Ich fordere Sie deshalb auf, den entfernten Beitrag unverzüglich wieder freizuschalten. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, behalte ich mir weitere Schritte ausdrücklich vor.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wahlinfo-Passau-Team
__________
Am 26.05.2015 um 16:03 schrieb support@blogger.com:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Durchführung des Stellungnahmeverfahrens erweisen sich die hier beanstandeten Inhalte in Ihrem Blogpost mutmaßlich als rechtswidrig.
Aus diesem Grund haben wir den betreffenden Blogpost (http://wahlinfo-passau.blogspot.de/2012/05/angezahlt-und-abgeschrieben.html) entfernt. Hätten wir dies nicht getan, könnten wir auf Unterlassung verklagt werden, ungeachtet dessen, ob eine solche Klage begründet wäre oder nicht.
Die bei uns eingegangene Mitteilung, aus der alle personenbezogenen Informationen entfernt wurden, wird von einem Dienst namens Chilling Effects unter http://www.chillingeffects.org online veröffentlicht.
Wenn wir Kenntnis erhalten, dass Sie den Blogpost neu veröffentlicht haben, betrachten wir dies als Verletzung der Nutzungsbedingungen, die für Ihr Konto gelten. Wiederholte Verletzungen unserer Nutzungsbedingungen können in weiteren Maßnahmen gegen Ihr Google-Konto resultieren.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google Team
__________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin verwundert, dass ich nun schon wieder eine Stellungnahme abgeben soll, nachdem ich untenstehende Einlassungen des Beschwerdeführers schon einmal auf Ihren Wunsch hin substantiiert kommentiert habe. Ich darf Sie bitten, Ihre Dokumentationsorganisation zu überarbeiten, weil ich nicht bereit bin, dieses Spielchen jetzt in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Zur Sache ist grundsätzlich festzustellen, dass die „Richtigstellungen“ des Beschwerdeführers bei den Tatsachenbehauptungen durchgehend falsch und bei den Meinungsäußerungen diskutierbar bis sinnlos sind.
Hier nun die Behauptungen des Beschwerdeführers mit meinen Stellungnahmen:
1. Ich bin NIE von einem „Hubsi“ angezeigt worden!
Das weiß ich nicht, habe es aber auch nie behauptet. Ich habe geschrieben, dass der Beschwerdeführer Anzeige erstattet hat. Das entspricht auch den Tatsachen.
2. Weder bin ich Soziopath, noch Gescheiterter, noch Extremist!
Diese Aussage unterliegt sicherlich der Sichtweise. Ich habe im Post diese Beschreibungen allgemein auf Mitglieder der Piratenpartei verwendet. Im Übrigen sind solcherlei Beschreibungen auf einer ausgewiesenen Satireseite sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
3. Auch bin ich nicht an Koprolalie-Stammtischen – erst recht nicht „auffällig“!
Satire, siehe oben.
4. Ich bin und war NIE Mitglied der „Piratenpartei“!
Das ist die Unwahrheit. Der Beschwerdeführer war zum damaligen Zeitpunkt Mitglied der Piratenpartei und sehr aktiv in der Öffentlichkeit tätig.
5. Weder bin ich „Querulant“ – noch habe ich den „Querulantenwahn“!
Ich bin mit vielen anderen Personen gemeinsam der Meinung, dass der Beschwerdeführer ein Querulant ist. Ansonsten ist dies keine Tatsachen-, sondern eine Anschauungsfrage. Und: Satire, siehe oben.
6. Auch habe ich keine „nächtlichen Emails“ geschickt (zudem es völlig egal ist WANN man emails sendet!)
Der Satz vor der Klammer ist unwahr.
7. Ich bin kein Tier. Insofern „sondere“ ich auch nichts ab!
Ich bin nicht in der Lage, das substantiiert zu kommentieren.
Ich gehe davon aus, dass meine Stellungnahme eine Löschung meines Posts verhindert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich eine Löschung als unsägliche Zensurmaßnahme ohne jegliche Rechtsgrundlage bewerten würde und weise Sie vorsorglich darauf hin, dass diese E-Mail in Cc an meine Rechtsanwältin geht. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie aufgrund meiner Sachdarstellung keinerlei Grund für eine Löschung mehr erkennen.
Ich darf Sie nochmals bitten, mir zukünftig solche Stellungnahmen zu Beschwerden notorischer Querulanten zu ersparen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Hasenöhrl
alle meine Kommentierungen vom 15.05.2015 (Kopie siehe unten in dieser Mail) entsprechen der Wahrheit und/oder sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Alle Behauptungen des Beschwerdeführers Mario C. Sachs sind unwahr oder unterliegen unterschiedlicher Anschauung.
Insofern sind die beanstandeten Inhalte in meinem Blog weder mutmaßlich noch tatsächlich rechtswidrig. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie den betreffenden Blogpost ohne Prüfung und ohne Rechtsgrundlage entfernt haben.
Somit erweist sich die Löschung des Posts mutmaßlich als rechtswidrig.
Ich fordere Sie deshalb auf, den entfernten Beitrag unverzüglich wieder freizuschalten. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, behalte ich mir weitere Schritte ausdrücklich vor.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wahlinfo-Passau-Team
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Am 26.05.2015 um 16:03 schrieb support@blogger.com:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Durchführung des Stellungnahmeverfahrens erweisen sich die hier beanstandeten Inhalte in Ihrem Blogpost mutmaßlich als rechtswidrig.
Aus diesem Grund haben wir den betreffenden Blogpost (http://wahlinfo-passau.blogspot.de/2012/05/angezahlt-und-abgeschrieben.html) entfernt. Hätten wir dies nicht getan, könnten wir auf Unterlassung verklagt werden, ungeachtet dessen, ob eine solche Klage begründet wäre oder nicht.
Die bei uns eingegangene Mitteilung, aus der alle personenbezogenen Informationen entfernt wurden, wird von einem Dienst namens Chilling Effects unter http://www.chillingeffects.org online veröffentlicht.
Wenn wir Kenntnis erhalten, dass Sie den Blogpost neu veröffentlicht haben, betrachten wir dies als Verletzung der Nutzungsbedingungen, die für Ihr Konto gelten. Wiederholte Verletzungen unserer Nutzungsbedingungen können in weiteren Maßnahmen gegen Ihr Google-Konto resultieren.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google Team
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin verwundert, dass ich nun schon wieder eine Stellungnahme abgeben soll, nachdem ich untenstehende Einlassungen des Beschwerdeführers schon einmal auf Ihren Wunsch hin substantiiert kommentiert habe. Ich darf Sie bitten, Ihre Dokumentationsorganisation zu überarbeiten, weil ich nicht bereit bin, dieses Spielchen jetzt in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Zur Sache ist grundsätzlich festzustellen, dass die „Richtigstellungen“ des Beschwerdeführers bei den Tatsachenbehauptungen durchgehend falsch und bei den Meinungsäußerungen diskutierbar bis sinnlos sind.
Hier nun die Behauptungen des Beschwerdeführers mit meinen Stellungnahmen:
1. Ich bin NIE von einem „Hubsi“ angezeigt worden!
Das weiß ich nicht, habe es aber auch nie behauptet. Ich habe geschrieben, dass der Beschwerdeführer Anzeige erstattet hat. Das entspricht auch den Tatsachen.
2. Weder bin ich Soziopath, noch Gescheiterter, noch Extremist!
Diese Aussage unterliegt sicherlich der Sichtweise. Ich habe im Post diese Beschreibungen allgemein auf Mitglieder der Piratenpartei verwendet. Im Übrigen sind solcherlei Beschreibungen auf einer ausgewiesenen Satireseite sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
3. Auch bin ich nicht an Koprolalie-Stammtischen – erst recht nicht „auffällig“!
Satire, siehe oben.
4. Ich bin und war NIE Mitglied der „Piratenpartei“!
Das ist die Unwahrheit. Der Beschwerdeführer war zum damaligen Zeitpunkt Mitglied der Piratenpartei und sehr aktiv in der Öffentlichkeit tätig.
5. Weder bin ich „Querulant“ – noch habe ich den „Querulantenwahn“!
Ich bin mit vielen anderen Personen gemeinsam der Meinung, dass der Beschwerdeführer ein Querulant ist. Ansonsten ist dies keine Tatsachen-, sondern eine Anschauungsfrage. Und: Satire, siehe oben.
6. Auch habe ich keine „nächtlichen Emails“ geschickt (zudem es völlig egal ist WANN man emails sendet!)
Der Satz vor der Klammer ist unwahr.
7. Ich bin kein Tier. Insofern „sondere“ ich auch nichts ab!
Ich bin nicht in der Lage, das substantiiert zu kommentieren.
Ich gehe davon aus, dass meine Stellungnahme eine Löschung meines Posts verhindert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich eine Löschung als unsägliche Zensurmaßnahme ohne jegliche Rechtsgrundlage bewerten würde und weise Sie vorsorglich darauf hin, dass diese E-Mail in Cc an meine Rechtsanwältin geht. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie aufgrund meiner Sachdarstellung keinerlei Grund für eine Löschung mehr erkennen.
Ich darf Sie nochmals bitten, mir zukünftig solche Stellungnahmen zu Beschwerden notorischer Querulanten zu ersparen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Hasenöhrl