Das Bistum Passau hat einen Verhaltenskodex für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter erlassen. Die im neuen Amtsblatt der Diözese veröffentlichten Regeln sollen ein achtsames Miteinander mit Minderjährigen sicherstellen. Der Verhaltenskodex wurde auf Anweisung von Bischof Stefan Oster von der Stabsstelle Prävention verfasst. Ziel ist die Verhinderung von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit. Die Vorschriften gelten für rund 10.000 Beschäftigte in Einrichtungen von Kirche und Caritas sowie mindestens noch einmal so viele Ehrenamtliche.
Untersagt sind diesen künftig unter anderem gemeinsame Urlaube mit Minderjährigen oder regelmäßige private Einladungen. Vor jeder Berührung muss nach dem Einverständnis gefragt werden. (Darf ich mal Deinen Piepmatz anfassen, bitte?) Körperkontakt ist nur erlaubt, wenn es um Trost (Mmmh, das tut gut, gell?), Erste Hilfe (Ich bin Priapismus-Therapeut.) oder Pflege (Da schmieren wir jetzt einfach ganz viel Babyöl drauf.) geht. Einzelne Minderjährige dürfen von Kirchenmitarbeitern keine finanziellen Zuwendungen, Belohnungen (Such mal, wo ich das Mon Chéri für Dich versteckt habe!) oder unangemessenen Geschenke (Und nach den Ferkeleien einfach mit dieser Peitsche selbstkasteien – dann drückt der liebe Gott ein Auge zu.) erhalten. Mutproben sollen unterbunden werden, auch wenn die Schutzperson dieser zugestimmt hat. (Tut mir leid, wir dürfen keine Flasche Wodka mehr exen – das hat uns der Herr Bischof verboten.)
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in Privatwohnungen von Seelsorgern sowie anderen haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmitarbeitern sind verboten. (Wir müssen jetzt leider immer ins Hotel, Süßer.) In Ausnahmen müssen stets mindestens zwei Erwachsene präsent sein (Dafür nehmen wir heute mal den Herrn Kaplan mit.) und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. (Wir lernen dem Buben das Pokern.) Der alleinige (Immer zwei oder drei Buben gleichzeitig!) Aufenthalt mit einer minderjährigen Schutzperson in Schlaf- und Sanitärräumen ist zu unterlassen, gemeinsame Körperpflege (Nur noch gegenseitig, nicht nur gemeinsam!) nicht erlaubt. Anvertraute dürfen unbekleidet weder beobachtet noch gefilmt oder fotografiert werden. (Lesen Sie hierzu einen Kommentar von Karl Birkenseer.) Vermieden werden sollen im Umgang mit jungen Menschen Kosenamen, Fäkaliensprache, Zynismus oder Verniedlichungen. (Wo sind denn meine versauten Altar-Schlampen?)
Übers Ziel hinaus geschossen. Ein Kommentar von Karl Birkenseer
Bischof Oster hat einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter im Bistum Passau erlassen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.
Erzwungener, möglicherweise gefesselter Geschlechtsverkehr hat in einer moderner werdenden Kirche nichts verloren. So ist es sicher richtig und wichtig, dass der Minderjährige vorher immer um sein Einverständnis gefragt werden muss. Dass sexuelle Praktiken mit Kindern nur noch zum Trost oder aus pflegerischen Gründen erlaubt sind, ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Wenn allerdings nackte, sich neckende, scherzende Ministranten nicht mehr gefilmt werden dürfen, fragt man sich, wer dann noch Priester werden soll. Wenn einem zölibatären Seelsorger überhaupt kein Spaß mehr gegönnt wird, wird der Priestermangel wohl noch zunehmen.
Lassen wir doch die Kirche im Dorf. Vergewaltigungen, harte SM-Praktiken und Prügelorgien: nein. Schmusen, Kuscheln, Knutschen, einvernehmliche zärtliche Praktiken und Filmaufnahmen müssen weiterhin möglich sein.