PNP, 10.04.2013, Lokalteil, Leserbrief:
Ein "s" zuviel
Zum Bericht "Rechtssprechung ohne Grenzen" vom 4. April:
Es
gibt die Rechtsgeschichte, den Rechtsstaat, die Rechtspflege, das
Rechtsmittel und so weiter; und es gibt die Rechtsprechung − ohne
Wesfall-"s". Das hängt einfach damit zusammen, dass das Recht gesprochen
wird und nicht des Rechts. Wir haben und brauchen weder eine Links-
noch eine Rechtssprechung.
Wolfgang Neuefeind, Passau
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Schöner Leserbrief eigentlich – nur leider: totaler Quatsch.
Abgesehen davon, dass Rechtssprechung zwar unüblich und nicht besonders schön, aber auch nicht falsch ist, hat halt das Fugen-S mit dem Wesfall, oder wie wir Gebildeteren sagen: Genitiv, so überhaupt gar nichts zu tun. Das Fugen-S ist halt einfach da oder nicht und es gibt noch nicht einmal klare Regeln.
Und wer es nicht glaubt: Hochzeitskleid, Arbeitsamt, Liebeslied...
Wie lautet der Genitiv von Hochzeit, Arbeit und Liebe? Genau.
Keine Ursache, wir helfen gerne.