Freitag, 15. Mai 2015

Ohne weitere Worte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Blog/-post:

http://wahlinfo-passau.blogspot.de/2012/05/angezahlt-und-abgeschrieben.html

Der Betroffene behauptet, der Beitrag verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unten an. Sie haben nun sieben (7) Kalendertage Zeit, substantiiert darzulegen, inwiefern die beanstandete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass Google als Dienstanbieter, die Hintergründe des Falles nicht kennt. Wir möchten Sie daher darum bitten, explizit auf die einzelnen Beschwerdepunkte einzugehen, die von Ihnen aufgestellten Behauptungen auch in tatsächlicher Hinsicht konkret zu erläutern und gegebenenfalls weitere Informationen oder Nachweise zu übermitteln.

Alternativ können Sie Ihren Beitrag auch entsprechend editieren oder entfernen. Sollten wir nichts von Ihnen hören, sind wir gezwungen, Ihren Blog/-post zu entfernen. Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich auch an Ihren Rechtsbeistand wenden.

Wir behalten uns vor, Ihre Antwort an den Beschwerdeführer weiterzuleiten, so dass dieser auch eine entsprechende Stellungnahme dazu abgeben kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google Team



***********************Beschwerde***************************
Meine Richtigstellungen:



1. Ich bin NIE von einem „Hubsi“ angezeigt worden!

2. Weder bin ich Soziopath, noch Gescheiterter, noch Extremist!

3. Auch bin ich nicht an Koprolalie-Stammtischen – erst recht nicht „auffällig“!

4. Ich bin und war NIE Mitglied der „Piratenpartei“!

5. Weder bin ich „Querulant“ – noch habe ich den „Querulantenwahn“!

6. Auch habe ich keine „nächtlichen Emails“ geschickt (zudem es völlig egal ist WANN man emails sendet!)

7. Ich bin kein Tier. Insofern „sondere“ ich auch nichts ab!


Zu den Anmerkungen eines Teilnehmers mit dem Namen „Anonym“:


8. Weder habe ich „Internetergüsse“

9.  noch gehöre ich zu den „Verfassungsverweigerern“ (allerdings fordere ich endlich das Wahlrecht des Volkes für eine solche, anstatt dem Grundgesetz (vorläufiges Basic-Law).
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Die Antwort des Präsidenten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verwundert, dass ich nun schon wieder eine Stellungnahme abgeben soll, nachdem ich untenstehende Einlassungen des Beschwerdeführers schon einmal auf Ihren Wunsch hin substantiiert kommentiert habe. Ich darf Sie bitten, Ihre Dokumentationsorganisation zu überarbeiten, weil ich nicht bereit bin, dieses Spielchen jetzt in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Zur Sache ist grundsätzlich festzustellen, dass die „Richtigstellungen“ des Beschwerdeführers bei den Tatsachenbehauptungen durchgehend falsch und bei den Meinungsäußerungen diskutierbar bis sinnlos sind.

Hier nun die Behauptungen des Beschwerdeführers mit meinen Stellungnahmen:

1. Ich bin NIE von einem „Hubsi“ angezeigt worden!

Das weiß ich nicht, habe es aber auch nie behauptet. Ich habe geschrieben, dass der Beschwerdeführer Anzeige erstattet hat. Das entspricht auch den Tatsachen.

2. Weder bin ich Soziopath, noch Gescheiterter, noch Extremist!

Diese Aussage unterliegt sicherlich der Sichtweise. Ich habe im Post diese Beschreibungen allgemein auf Mitglieder der Piratenpartei verwendet. Im Übrigen sind solcherlei Beschreibungen auf einer ausgewiesenen Satireseite sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.

3. Auch bin ich nicht an Koprolalie-Stammtischen – erst recht nicht „auffällig“!

Satire, siehe oben.

4. Ich bin und war NIE Mitglied der „Piratenpartei“!

Das ist die Unwahrheit. Der Beschwerdeführer war zum damaligen Zeitpunkt Mitglied der Piratenpartei und sehr aktiv in der Öffentlichkeit tätig.


5. Weder bin ich „Querulant“ – noch habe ich den „Querulantenwahn“!

Ich bin mit vielen anderen Personen gemeinsam der Meinung, dass der Beschwerdeführer ein Querulant ist. Ansonsten ist dies keine Tatsachen-, sondern eine Anschauungsfrage. Und: Satire, siehe oben.

6. Auch habe ich keine „nächtlichen Emails“ geschickt (zudem es völlig egal ist WANN man emails sendet!)

Der Satz vor der Klammer ist unwahr.


7. Ich bin kein Tier. Insofern „sondere“ ich auch nichts ab!

Ich bin nicht in der Lage, das substantiiert zu kommentieren.


Ich gehe davon aus, dass meine Stellungnahme eine Löschung meines Posts verhindert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich eine Löschung als unsägliche Zensurmaßnahme ohne jegliche Rechtsgrundlage bewerten würde und weise Sie vorsorglich darauf hin, dass diese E-Mail in Cc an meine Rechtsanwältin geht. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie aufgrund meiner Sachdarstellung keinerlei Grund für eine Löschung mehr erkennen.

Ich darf Sie nochmals bitten, mir zukünftig solche Stellungnahmen zu Beschwerden notorischer Querulanten zu ersparen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Hasenöhrl

3 Kommentare:

PNP-Leser hat gesagt…

Verstehe ich nicht ganz, das liegt doch schon ewig zurück, wenn ich mich nicht täusche. Braucht google so lange, um eine doofe Beschwerde zu bearbeiten?

wahlinfo-passau hat gesagt…

Nein. Der Mensch beschwert sich immer wieder. Nicht nur bei Google.

Anonym hat gesagt…

Der Grant kocht immer wieder in ihm hoch!